Urkunde, 1379 März 18

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Lorenz (Lentze), der Sohn des Zöllners zu Aschaffenburg Johann (Antze) [von Wiesbaden], beurkundet: Der Elekt des Erzbistums Mainz Adolf [von Nassau] hat Heinrich von Gießen (Gyszen) seine Vikarie im Stift Aschaffenburg entzogen und ihm verliehen. Auf Befehl des Elekten haben ihm Dekan und Kapitel des Stifts diese Vikarie übergeben und ihn ins Stift aufgenommen. Daher gelobt er nun, dass er das Stift wegen aller ihm deswegen entstehenden Streitigkeiten und Kosten schadlos halten wird. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, dann ist er dem Stift eine Strafe von 100 Mark lötigen Silbers schuldig. Dafür stellt er dem Stift seinen Vater Johann, den Küchenmeister Heinrich von Dreis (Treyse), den Schenken Klaus von Leuboltz (Leubeholtz), den Schneider des Erzbischofs von Mainz Friedrich, den Keller zu Aschaffenburg Konrad von Wiesbaden (Wysebadin) und den Aschaffenburger Bürger Thomas Brade als Bürgen mit der Verpflichtung zum Einlager in einer öffentlichen Herberge in Aschaffenburg mit je einem Knecht und einem Pferd. Verstirbt ein Pferd während des Einlagers oder ist nicht mehr leistungsfähig, hat der betroffene Bürge für Ersatz zu sorgen. Bei Tod oder Rückzug eines Bürgen hat Lorenz innerhalb eines Monats einen gleichwertigen Ersatzmann zu stellen.